Wer sich auf die gesetzliche Rente verlässt, wird sehr wahrscheinlich beim Eintritt ins arbeitsfreie Leben ernüchtert sein und sollte deshalb zusätzlich privat vorsorgen.
Eine Anlagemöglichkeit für ein finanzielles Polster im Ruhestand ist der Deka-ZukunftsPlan. Der staatlich zertifizierte riesterfähige Fondssparplan zielt darauf ab, so viel und so lange wie möglich in chancenorientierte Anlagen zu investieren. „Eine höhere Rendite bedeutet zwar auch ein höheres Risiko. Zu Beginn der Auszahlungsphase sind aber mindestens alle eingezahlten Beträge von der DekaBank Deutsche Girozentrale in Frankfurt am Main garantiert“, zeigt Klaus Englert, Filialdirektor der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau auf. „Und langfristig bietet sich eine chancenreiche Wertentwicklung, die etwaige Kursschwankungen in der Regel ausgleichen kann.“
Wer die Variante mit Riester-Förderung wählt und förderberechtigt ist, bekommt bis zu 154 Euro jährlich vom Staat. Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro abzüglich Zulagen, mindestens aber der Sockelbeitrag von 60 Euro, erbracht wird. Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage, wenn die Kosten als Sonderausgaben in der Anlage AV angegeben werden.
„Deka-ZukunftsPlan passt sich im Laufe der Jahre an die wechselnden Bedürfnisse an“, weiß Klaus Englert. Die DekaBank garantiert alle Einzahlungen inklusive möglicher Zulagen zu Beginn der Auszahlungsphase. Die Garantie verfällt, wenn das Guthaben bereits vor Beginn der Auszahlungsphase verfügt bzw. der Vertrag aufgelöst wird. In diesem Fall können Wertschwankungen zu Verlusten führen. Mögliche Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Also am besten den Sparplan bis zum Beginn der Rente laufen lassen – und sich dann über die monatlichen Auszahlungen freuen.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: März 2017. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen, z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung, unterworfen sein.
Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.