Der kleine Tom ist zum Geburtstag bei seinem Freund eingeladen. Die Kinder toben und rennen durch das Haus. Plötzlich stößt Tom eine teure Vase um. Wer muss für den Schaden aufkommen? Ein Überblick über die Rechtslage.
Grundsätzlich gilt: Wer anderen vorsätzlich oder fahrlässig Schaden zufügt, ist zum Ersatz verpflichtet. So steht es in § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Gegen fahrlässige Schäden können Sie sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützen, gegen vorsätzliche nicht. Der Versicherungsschutz erstreckt sich bei der Wahl eines Familientarifs auch auf Schäden, die Familienmitglieder verursachen. Allerdings gelten bei Kindern besondere Bedingungen.
Welche Rolle spielt das Alter?
Ein Kind ist, je nach Alter, mal mehr, mal weniger und bisweilen gar nicht in der Lage, die Folgen seines Handelns abzuschätzen. In Deutschland gelten Kinder unter sieben Jahren generell als deliktunfähig. Das bedeutet, sie können nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden. Aus rechtlicher Sicht gibt es dann keinen Schuldigen. Auch eine Haftpflichtversicherung zahlt üblicherweise nicht. Daher geht der Geschädigte leer aus. Sind die Kinder sieben Jahre alt oder älter, müssen sie selbst oder ihre Eltern zahlen.
Welche Bedeutung haben Aufsicht und Aufklärung?
Eltern sind verpflichtet, auf ihr Kind aufzupassen. Doch müssen sie nicht wie ein Helikopter ständig über dem Nachwuchs kreisen. Wie oft die Eltern oder eine beauftragte Person nach dem Rechten sehen müssen, hängt nicht nur vom Alter des Kindes, sondern auch von den Risiken ab. Hüpfen mehrere Kinder miteinander auf einem Trampolin, muss öfter nachgesehen werden, als wenn der Junior allein im heimischen Garten mit seinem Spielzeug beschäftigt ist. Zudem ist es Aufgabe der Eltern, mit dem Kind zu besprechen, was durch sein Verhalten passieren kann. Zum Beispiel, dass es fremde Fahrzeuge beschädigen könnte, wenn es mit dem Fahrrad auf der öffentlichen Straße unterwegs ist. Die Haftungsfrage muss jeweils im Einzelfall geprüft werden.
So können Sie sich schützen:
Wichtig ist zunächst, überhaupt eine private Haftpflichtversicherung zu haben. Nicht ohne Grund gilt sie als die wichtigste Police für Privatpersonen schlechthin. Denn Schäden durch ein unachtsames Verhalten können schnell hohe Summen erreichen, besonders wenn Menschen betroffen sind. Außerdem gut zu wissen: Es gibt private Haftpflichtversicherungen, die Schäden für deliktunfähige Kinder einschließen und somit trotzdem zahlen.
Haben Sie kleine Kinder? Möchten Sie Ihren Versicherungsschutz überprüfen, auch ganz im Allgemeinen? Unsere Berater sind gerne für Sie da.