Die Zeiten für Anleger sind nicht einfach. Durch das aktuelle Niedrigzinsumfeld sind die Zinseinahmen, die sich mit Geldanlagen erzielen lassen, deutlich gesunken. Umso wichtiger ist es, die Freistellungsaufträge in der richtigen Höhe zu stellen. Sonst kann es passieren, dass die geringen Zinseinnahmen auch noch durch Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gemindert werden.
Haben Sie für Ihre Geldanlagen Zinsen bekommen oder mit Ihren Aktien Gewinne gemacht und Dividenden erhalten, werden diese mit 25 Prozent (= Abgeltungssteuer) besteuert. Hinzukommen weitere 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer, die an das Finanzamt abgegeben werden.
Mit einem Freistellungsauftrag kann ein solcher Ertragsverlust ganz oder zumindest teilweise verhindert werden. Mit ihm beauftragen Sie Ihre Sparkasse anfallende Erträge vom Steuerabzug zu befreien. Die maximale Summe, die Sie pro Jahr freistellen können, liegt bei 801 Euro bzw. 1.602 Euro bei Ehegatten. Beträge, die über den Freibetrag hinausgehen, werden versteuert.
Sollten Sie Konten bei mehreren Banken oder Finanzdienstleistern unterhalten, müssen Sie jedem Kreditinstitut einen eigenen, individuellen Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe der einzelnen Freistellungsaufträge darf den Sparer-Pauschbetrag dabei aber nicht übersteigen.
Um unnötige Abgaben an das Finanzamt zu vermeiden ist es wichtig, Ihren Freistellungsauftrag bis Ende des Jahres zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Die Berater Ihrer Sparkasse sind Ihnen dabei gerne behilflich.