Was passiert mit meinen Online-Accounts nach dem Tod?
Jeden Tag sterben über 2000 Menschen in Deutschland. Fast jeder von ihnen ist im Internet unterwegs gewesen, doch kaum einer hat eine Vollmacht für den digitalen Nachlass hinterlassen, geschweige denn eine Übersicht über alle Accounts im Netz. Für die Hinterbliebenen ist es eine schwere Aufgabe, dieser Hinterlassenschaft gerecht zu werden. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig vorzusorgen. Worauf Sie bei Ihrem digitalen Erbe und als Angehöriger achten sollten, erfahren Sie hier.
Die verschiedenen Social-Media-Plattformen gehen sehr unterschiedlich mit Zugriffswünschen von Erben um:
- Google: Verwandte können mit einem gewissen bürokratischen Aufwand Zugriff auf den Google-Account und dessen Anwendungen erhalten. Wer möchte, dass nach seinem Tod seine Daten gelöscht werden, kann dies mit dem Kontoinaktivitäts-Manager selbst festlegen.
- Facebook: Wer sich als Angehöriger ausweist, kann das Facebook-Profil des Verstorbenen löschen oder in den sogenannten Gedenkzustand versetzen lassen. Dann ist es nur noch für Freunde und Familie einsehbar. Direkten Zugang zum Account gewährt Facebook den Hinterbliebenen nicht.
- Twitter: Auch beim Kurznachrichtendienst muss man seine Identität als Familienmitglied nachweisen. Anschließend kann man die Löschung des Accounts veranlassen.
- Xing: Beim Karrierenetzwerk läuft es andersherum. Hier kann man den Tod eines Nutzers melden. Anschließend versucht Xing drei Monate lang, den Betroffenen zu erreichen. Gelingt dies nicht, wird der Account gelöscht.
Wie Sie sich jetzt schon um Ihren Digitalen Nachlass kümmern können:
- Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens zu Ihrem digitalen Nachlassverwalter. Sie können ihr eine Vollmacht für Ihren digitalen Nachlass erteilen. Informieren Sie Ihre Angehörigen darüber.
- Fertigen Sie eine Übersicht über alle Accounts an, die Sie besitzen und deren Zugangsdaten.
- Die Übersicht sollte sicher hinterlegt sein. Am besten auf einem kennwortgeschützten USB-Stick in einem Schließfach.
- Regeln Sie in der Vollmacht detailliert, wie mit Ihrem digitalen Nachlass umgegangen werden soll. Welche Daten gelöscht werden sollen, wie die Vertrauensperson mit Ihrem Account in einem sozialen Netzwerk umgehen und was mit im Netz vorhandenen Fotos passieren soll.
- Legen Sie fest, was mit Computern, Smartphones und Tablets sowie den dort gespeicherten Daten geschehen soll. Auch für deren Nutzung ist oft ein Passwort nötig.