Zusätzliche Zahlungen vom Arbeitgeber – wer lässt sich das entgehen? Wenn es um Einmalzahlungen wie das Urlaubsgeld geht sicher niemand. Wenn es hingegen um monatliche Leistungen geht, die der Geldanlage dienen, sinkt das Interesse. Vielen Arbeitnehmern werden vermögenswirksame Leistungen (vL) angeboten. Wer sie nicht nutzt verschenkt Geld.
Freiwillige Beträge des Arbeitgebers
Sie unterstützen den Arbeitnehmer bei der Vermögensbildung. Meist ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgelegt, ob vL gezahlt werden und wie hoch diese sind. Die Leistungen werden mit dem monatlichen Gehalt versteuert, dann aber direkt investiert. Dabei hat der Arbeitnehmer die Wahl zwischen betrieblicher Altersvorsorge, einem Bausparvertrag oder einem Fondssparplan.
Bis zu 40 Euro monatlich vom Chef
VL-Sparen lohnt sich umso mehr, wenn die staatliche Förderung genutzt werden kann. Diese gibt es unter bestimmten Voraussetzungen. Wer sich zum Beispiel für einen Fondssparplan entscheidet und den maximal geförderten Betrag von 400 Euro im Jahr anlegt, kann bis zu 80 Euro an Arbeitnehmersparzulage erhalten. Sind es weniger als 400 Euro, kann der Sparer die vL-Beiträge aus dem eigenen Gehalt aufstocken, um die maximale Förderung zu erhalten.*
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* Förderberechtigt sind Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 20.000 Euro oder Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Das Bruttoeinkommen kann allerdings deutlich über den genannten Einkommensgrenzen liegen. Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand Mai 2018. Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.