Nach dem Motto: „Braucht das noch jemand oder kann das weg?“ wurden vom Bankenverband Deutschland die Inhalte der alten Ausbildungsverordnung von 1998 für das Berufsbild Bankkaufmann (m/w/d) hinterfragt. Gleichzeitig wurde überprüft, welche neuen Anforderungen der Beruf mit sich bringt und zum 1. August 2020 eine neue Ausbildungsverordnung auf den Weg gebracht. Die Ausbildungsverordnung bildet die Grundlage für die praktischen und theoretischen Kompetenzen, die in der Berufsschule und in der Ausbildung gefördert werden sollen.
Da sich das Berufsbild und das Umfeld von Bankkaufleuten in den 22 Jahren seit der letzten Überarbeitung in der Praxis stark gewandelt hat, war es höchste Zeit für eine Modernisierung. Das Ziel ist, die Azubis bereits in der Ausbildung auf das neue Marktumfeld und die fortschreitende Digitalisierung vorzubereiten.
Im Mittelpunkt der neuen Ausbildungsverordnung steht die Kundenbeziehung, die ganzheitliche Beratung der Kunden, moderne Arbeitsformen und die Digitalisierung in der Bankenwelt.
Die Sparkasse begrüßt die Neuregelung sehr, da diese die Werte abbildet, die der Sparkasse in der Beziehung zu den Kunden schon immer wichtig waren und gelebt wurden. So zum Beispiel die ganzheitliche Beratung unserer Kunden mit dem Finanz-Check. Die vorbildlichen Leistungen in der Kundenberatung wurden uns in diesem Jahr abermals durch die Auszeichnung „Beste Bank“ in Aschaffenburg bestätigt.
Dies wäre nicht möglich ohne gut qualifizierte und engagierte Mitarbeiter/innen. Deshalb ist bereits heute unser Anspruch, eine Top-Ausbildung zu gewährleisten. Das beinhaltet für uns: Nah an den Azubis zu sein, an jedem Einsatzort einen Ansprechpartner zur Seite zu stellen und die Azubis zusätzlich mit internen Seminaren und digitalen Lernformaten zu unterstützen. Im Rahmen der neuen Bankausbildung werden den Azubis noch mehr Möglichkeiten gegeben, neue Lernformate wie Web-Seminare kennenzulernen und Eigenverantwortung über Projektarbeiten zu übernehmen.
Eine weitere Neuerung ist die „gestreckte Abschlussprüfung“. So findet bereits nach dem 1. Lehrjahr ein Teil der Abschlussprüfung statt, in dem die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres abgeprüft werden. Zum Ende der Ausbildung stehen die Lernziele des 2. Ausbildungsjahres im Fokus des 2. Prüfungsteils. Wie gewohnt schließt die Ausbildung mit der mündlichen Prüfung ab, in der die Auszubildenden in eine typische Kundenberatungssituation versetzt werden. Expertinnen und Experten aus unserem Haus unterstützen unsere Azubis bei beiden Prüfungsteilen mit einer gezielten, zentralen Vorbereitung.
In der Sparkasse wurde die Ausbildungskonzeption bereits im Jahr 2017 überarbeitet und für die Zukunft aufgestellt. Neuerungen waren beispielsweise die Einführung von iPads als Lernbegleiter für die Azubis und die Erhöhung von Einsatzzeiten in der Kundenberatung. Der digitale und vertriebliche Ansatz in der Bankausbildung wird durch die neue Ausbildungsordnung noch einmal bekräftigt und weiter ausgebaut. So haben die Azubis beispielsweise in unserer Medialen Filiale die Möglichkeit, Online-Beratungen hautnah mitzuerleben.
Wenn Sie im Bekannten- und Verwandtenkreis einen Interessenten für die Ausbildung oder ein duales Studium zum September 2021 haben, empfehlen Sie die Ausbildung der Sparkasse doch gerne weiter.
Falls Sie selbst Interesse daran haben, mit der Ausbildung oder dem Studium Teil des Teams zu werden bewerben Sie sich gerne online unter:
www.spk-aschaffenburg.de/ausbildung