Den Begriff „Riester-Rente“ haben Sie sicher schon gehört. Damit ist die private Vorsorge fürs Alter gemeint, die staatlich unterstützt wird. In dieser Ausgabe erklären wir, was man unter diesem Begriff genau versteht.
Diese spezielle Form des Riester-Sparens, auch Eigenheimrente genannt, feiert in diesem Jahr ihr 10-jähriges Jubiläum. Der Gedanke dahinter: Der Sparer soll im Alter in einer eigenen Immobilie wohnen, also keine Miete mehr zahlen. Um dieses Ziel schneller und günstiger zu erreichen, erhält er eine staatliche Unterstützung in Form von Zulagen oder Steuererleichterungen. Dazu müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein.
Die wichtigsten:
- Der Sparer nutzt die Immobilie selbst.
- Er leistet einen jährlichen Mindestbetrag.
- Wohn-Riester richtet sich grundsätzlich an Menschen, die in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen, aber auch an Beamte oder Berufssoldaten.
- Gefördert wird die Anschaffung oder der Bau von Haus oder Wohnung sowie der Erwerb von Anteilen an einer Wohnbaugenossenschaft.
Sind die Voraussetzungen erfüllt, gibt es seit diesem Jahr einen staatlichen Zuschuss von 175 Euro für den Förderberechtigten sowie 300 Euro für jedes ab 2008 geborene Kind und 185 Euro für jedes vor 2008 geborene Kind, das noch Kindergeld erhält. Sparer unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Starter-Bonus von 200 Euro jährlich. Der Wohn-Riester-Sparer kann außerdem bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben von der Einkommensteuer absetzen. Im Gegenzug wird ein Teil davon im Alter nachversteuert. Weitere Informationen finden Sie hier.