Egal, ob Sie sich bei Facebook einloggen, eine Nachricht in WhatsApp schreiben oder in Google etwas suchen. Überall bekommt man zurzeit seitenlange Texte zur neuen Datenschutz-Grundverordnung. Auch die Sparkassen sind davon betroffen. Hier in Kürze was für Sie wichtig ist:
Die neuen Regelungen zum Datenschutz.
Ab dem 25. Mai 2018 sind die Normen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) anzuwenden. Deshalb wurden unsere Regelungen zum Datenschutz aktualisiert. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung.
Warum das Ganze?
Die aktuellen Richtlinien sind von 1995 und veraltet. Zu diesem Zeitpunkt war das Internet noch in der Entwicklung und es gab noch keine Smartphones, Facebook, Instagram oder Youtube. Das Thema Datenschutz war bisher in Europa unterschiedlich geregelt, diese neue Verordnung gilt nun einheitlich. Dies hat zur Folge, dass alle Unternehmen in Europa sich an die neuen Regeln halten müssen. Deshalb benötigen Unternehmen, Banken und Sparkassen die Einwilligung ihrer Kunden.
Auch in Zukunft: Gut beraten.
Ihre Einwilligung hilft Ihrer Sparkasse dabei, Sie individuell zu beraten und Ihnen ausschließlich die für Sie relevanten Angebote unterbreiten zu können. So können wir Leistungen und Produkte finden, die zu Ihrer Lebens- und Finanzsituation passen. Das spart Ihre Zeit, reduziert die Werbeflut und bringt Ihnen Informationsvorteile.
Auch in Zukunft: Sicher.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten und der sorgfältige Umgang mit vertraulichen Informationen sind für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir gewährleisten eine sichere und geschützte Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten.
In der Filiale.
Wenden Sie sich an Ihren Berater und fragen Sie nach den neuen Regelungen zum Datenschutz. Ihr Berater hilft Ihnen gern und stellt Ihnen das Formular für Ihre Einwilligung zur Verfügung. Sollten Sie Fragen haben, kann diese Ihr Berater beantworten.
Gute Beratung und Betreuung sind Sie von Ihrer Sparkasse gewohnt. Ihre bei der Sparkasse gespeicherten Daten dienen dabei den alltäglichen Bankgeschäften – egal ob Überweisungen, Kreditkartenabrechnung oder Autofinanzierung.