Die Bürgerstiftung Aschaffenburg plant 2020 einen Gesamtbetrag von 50.000 Euro für Kulturtreibende in der Stadt Aschaffenburg auszuschütten. Die Förderung sollen die Initiatoren von kulturellen Projekten erhalten, die besonders unter der Corona-Krise leiden.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich Kulturtreibende in der Stadt Aschaffenburg, die im Sinne der Abgabenordnung steuerbegünstigte (gemeinnützige oder mildtätige) Zwecke verfolgen. Unternehmerisch tätige Kulturbetriebe können leider nicht gefördert werden. Folgendes gibt es bei der Bewerbung zu beachten:
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- Antragsfrist: Eingang des Antrages bei der Stadt – Stadtkämmerei – bis spätestens 30.11.2020.
- Antragsform: Schriftlich an meinhard.gruber@aschaffenburg.de
- Antragsinhalt:
– Beschreibung des Antragstellers (Organisationsform, Mitgliederzahl, etc.)
– Nachweis der Gemeinnützigkeit,
– Beschreibung der geplanten Verwendung etwaiger Fördermittel für kulturelle Zwecke (Theater, Malerei, Musik etc.),
– gewünschter Förderbetrag (voraussichtlicher Höchstbetrag im Einzelfall: 5.000 Euro)
Entschieden wird über die Anträge voraussichtlich Mitte Dezember 2020. Die Fördermittel sollen noch in diesem Jahr ausgeschüttet werden. Alle Antragsteller erhalten anschließend schriftlich Nachricht. Bei Rückfragen steht Herr Dr. Meinhard Gruber, Tel. 06021 330-1287, gerne zur Verfügung.